Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Gerichtsvollzieher sind nicht befangen

Im Gegensatz zu Richtern oder Rechtspflegern können Gerichtsvollzieher nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden.

Im Gesetz finden sich Bestimmungen, nach denen Richter, Rechtspfleger, Dolmetscher, Urkundsbeamte und Sachverständige wegen Befangenheit abgelehnt werden können. Für Gerichtsvollzieher hingegen ist eine solche Regelung nicht vorgesehen. Der Bundesgerichtshof stellte nunmehr fest, dass es sich hierbei nicht um eine planwidrige Lücke im Gesetz handele. Vielmehr entspricht es dem Willen des Gesetzgebers, dass aufgrund des stark formalisierten Vollstreckungsverfahrens die Befangenheit von Gerichtsvollziehern kein Ablehnungsgrund ist. Der Ablehnungsantrag eines Schuldners gegen einen bereits mehrfach tätig gewordenen Gerichtsvollzieher hatte daher in allen Instanzen keinen Erfolg.

 
[mmk]
 
Rechtsanwalt nahe Quickborn, Vorsorgevollmacht Hamburg, Erbschaftssteuer nahe Geesthacht, Erbrecht Finkenwerder, Dauertestamentsvollstreckung Finkenwerder, Guetergemeinschaft Wedel, Privatschriftliches Testament Buchholz in der Nordheide, Erbe Hamburg, Auslandsbezug Quickborn, Ehegattenerbrecht Hamburg